Skip to content

FLEM MOUNTAIN LODGE
Anita und Caro Gehrig
Via Surpunt 9a
7018 Flims Waldhaus
hello@flemlodge.ch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flem Mountain Lodge Flims und Betreiber Twins Bergabenteuer AG

Willkommen bei uns! Wir freuen uns dich als Gast bei uns zu begrüssen und danken dir für dein Vertrauen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Unterkunftsdienstleistungen und unsere weiteren Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

Die AGB finden auf alle zukünftigen, von der Twins Bergabenteuer AG zugunsten von juristischen oder natürlichen Personen (“Kunde(n)“) zu erbringenden Leistungen Anwendung. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden, welche von diesen AGB abweichen, sind nur dann anwendbar, wenn sie von Twins Bergabenteuer AG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mitteilungen per Email gelten als schriftlich erfolgt.

2. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Bestätigung durch die Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) kommt ein Vertrag zwischen dem Kunde und der Twins Bergabanteuer AG zustande. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil des Vertrages. Mitteilungen per Email gelten als schriftlich erfolgt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einer elektronischen Buchung via Internet erklärt sich der Gast mit unseren AGB einverstanden. Der Gesamtbetrag ist zu 100% vor Antritt der Dienstleistung fällig. Der Vertrag wird mit dem Eingang der unterschriebenen Bestätigungen bzw. der elektronischen Buchungsbestätigung gültig.

3.1 Der Twins Bergabenteuer AG steht das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern sowie von Transportkosten nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Ebenso bei Wechselkursänderungen und eindeutig erklärbaren Druckfehlern.

3.2 Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

3.3 Falls im Preis allfällige Nebenkosten nicht eingeschlossen sind, werden diese in der Buchungsbestätigung separat aufgeführt.

3.4 Bei vermittelten Geschäften, verpflichtet sich die Twins Bergabenteuer AG, die erhaltenen Zahlungen an den Vertragspartner weiterzuleiten.

3.5 Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist der Vertragspartner berechtigt, die aufgrund des Vertrages zu erbringende Leistung zu verweigern bzw. die Aushändigung der Mietobjekte zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.

4. Annullationen und Umbuchungen

4.1 Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an die Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) zugestellt werden.

4.2 Bei einer Annullation entstehen folgende Kosten: Pauschal- und Hotelbuchungen Einzelpersonen sowie Dienstleistungen

Stornobedingungen Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG)
bis 31 Tage vor Antritt 0%
30 -16 Tage vor Antritt 50%
15 -3 Tage vor Antritt 75%
2 Tage vor Antritt oder bei No-show 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern der Gast eine solche abgeschlossen hat.

4.3 Stellen einer Ersatzperson: Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert die Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernehmen muss. Die Ersatzperson muss beim frühzeitig (noch vor Antritt der Dienstleistung) bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche Kunde bleibt Vertragspartner und haftet gegenüber der Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG).

4.4 Annullation bei höherer Gewalt
Bei höherer Gewalt wie politische Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch die Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhält der Kunde den einbezahlten Betrag zurück.

4.5 Störungen und Betriebseinschränkungen
Störungen wie z.B. Lärm und /oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.

5. Schadenersatzpflicht und Haftung

5.1 Die Ansprüche müssen umgehend, spätestens innerhalb von 1 Woche nach erfolgter Dienstleistung, schriftlich beim der Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) geltend gemacht werden.

5.2 Die Flem Mountain Lodge haftet gegenüber dem Kunde nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf Versäumnisse des Kunden, auf unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

6. Benützung der Hotelzimmer

Das Hotelzimmer ist durch den Kunden mit grosser Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim Flem Mountain Lodge gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Für allfällige Schäden haftet der Kunde, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Flem Mountain Lodge zu melden.

7. Verlust und Diebstahl

Garderobe/Bikeraum/Skiraum
Für Diebstahl und Verlust wird nicht gehaftet.

8. Datenschutz

Die Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle unter diesen AGB mit der Flem Mountain Lodge (Twins Bergabenteuer AG) abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Flims/ Trin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Flims Waldhaus, April 2022

Translate